Umag – Baugrundstück nur 150 m vom Meer entfernt
- Kode : 02382
- Lage : Umag
- Wohnfläche : 0 m2
- Grundstücksfläche : 1097 m2
- Entfernung zum Zentrum : 0 m
- Entfernung zum Meer : 150 m
Zum Verkauf steht ein attraktives Baugrundstück in Zambratija, einer der begehrtesten Wohnlagen an der Westküste Istriens. Dank der hervorragenden Lage befinden sich ein gepflegter Strand und das kristallklare Meer nur 150 Meter entfernt.
Das Grundstück bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit für Investoren und Privatkäufer, die nach einem Grundstück mit großem Entwicklungspotenzial suchen. Gemäß den geltenden Bebauungsvorschriften ist die Errichtung von zwei Wohngebäuden mit insgesamt acht Wohneinheiten möglich. Die oberen Etagen der zukünftigen Gebäude würden einen offenen Meerblick bieten, was den Wert und die Attraktivität des Projekts zusätzlich steigert.
Die notwendige Infrastruktur befindet sich in unmittelbarer Nähe des Grundstücks. Eine separate Zufahrtsstraße gewährleistet einen einfachen Zugang und erleichtert die zukünftige Bebauung.
Vorteile der Immobilie:
• Nur 150 m vom Meer und Strand entfernt
• Ruhige und begehrte Lage
• Möglichkeit zum Bau von 8 Wohneinheiten
• Meerblick von den oberen Etagen
• Eigene Zufahrt
• Hervorragende Investitionsmöglichkeit
Dank der attraktiven Mikrolage und der Nähe zu allen wichtigen Einrichtungen eignet sich das Grundstück ideal für den Bau von Ferienapartments, modernen Wohnungen oder luxuriösen Ferienimmobilien.
Grundstücke in dieser Lage sind selten auf dem Markt verfügbar und stellen daher eine sichere Investition mit hohem Wertsteigerungspotenzial dar.
Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins kontaktieren Sie uns gerne.
Eine Besichtigung der Immobilie ist mit einem unterzeichneten Vermittlungsvertrag möglich, der die Grundlage für das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Provision gemäß dem Gesetz über die Vermittlung bei Immobilientransaktionen bildet. Bei Verkäufen beträgt die Vermittlungsprovision 3 % zzgl. MwSt. und wird bei Abschluss des Vorvertrages/Kaufvertrages erhoben.
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